Alle Linzer Taxiunternehmen sind dazu verpflichtet, Fahrten innerhalb des Stadtgebiets gemäß dem derzeit gültigen Taxitarif abzurechnen. Zur Kontrolle ist bei jeder Personenbeförderung der Taxameter einzuschalten. Als verbindliche Tarife für das Platzfuhrwerks-Gewerbe (Taxi-Gewerbe) mit einem Standort oder einer weiteren Betriebsstätte in der Stadtgemeinde Linz gelten gemäß §13 Abs. 3 und §14 Gelegenheitsverkehrs-Gesetz 1996, BGBl. Nr 112 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBL I Nr. 50/2012 werktags von 5.00 bis 21.00 Uhr die unten stehenden verbindliche Tarife.
Bei Fahrten über die Stadtgrenze hinaus muss der Fahrpreis vor Fahrtantritt mit dem Taxifahrer vereinbart werden. Bei Zeitfahrten (Fahrten aus Anlass von Hochzeiten, Taufen oder ähnlichen Anlässen, die eine besondere Vorbereitung des Taxiunternehmers erfordern) gilt die freie Preisvereinbarung. Alle unsere Taxifahrzeuge sind gesetzeskonform mit einem Fahrpreisanzeiger ausgestattet, der automatisch vom Tagtarif auf den Nacht-, Sonn- und Feiertagstarif umschaltet. Bei Wagenverunreinigungen oder Beschädigungen darf vom Fahrgast ein angemessenes Entgelt für die Reinigungs- und/oder Instandsetzungsarbeiten veranschlagt werden.
Tagtarife
An Werktagen von 06.00 Uhr bis 21.00 Uhr
Beim Einsteigen des Fahrgastes am Standplatz oder bei Anhaltung unterwegs
€ 5,40Bei Herbeirufen des Taxis durch Funk oder Taxitelefon zum gewünschten Einsteigeort des Fahrgastes bei freier Anfahrt
€ 6,10Streckentaxe
Die ersten 1000 m sind in der Grundgebühr enthalten, dann bis 5.000 Meter zurückgelegte Wegstrecke je weitere begonnene 157 m
€ 0,20und bis 5.000 Meter zurückgelegte Wegstrecke je weitere begonnene 137 m
€ 0,20und ab 5.001 Meter zurückgelegte Wegstrecke je weitere begonnene 158 m
€ 0,20Zeittaxe für Stehzeiten:
Die Zeittaxe für Stehzeiten beträgt pro Stunde
€ 28,00Die ersten 3 Minuten sind in der Grundgebühr enthalten, dann pro Stunde € 28 (d.h. je 25,71 sec.)
€ 28Nacht-, Sonn-, Feiertagstarif
An Werktagen von 21.00 Uhr bis 06.00 Uhr, an Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen.
Beim Einsteigen des Fahrgastes am Standplatz oder bei Anhaltung unterwegs
€ 6,00Bei Herbeirufen des Taxis durch Funk oder Taxitelefon zum gewünschten Einsteigeort des Fahrgastes bei freier Anfahrt
€ 6,70Streckentaxe
Die ersten 1000 m sind in der Grundgebühr enthalten, dann bis 5.000 Meter zurückgelegte Wegstrecke je weitere begonnene 124 m
€ 0,20und ab 5.001 Meter zurückgelegte Wegstrecke je weitere begonnene 143 m
€ 0,20Zeittaxe für Stehzeiten:
Die Zeittaxe für Stehzeiten beträgt pro Stunde
€ 30,80Die ersten 3 Minuten sind in der Grundgebühr enthalten, dann pro Stunde € 3,80 (d.h. je 23,38 sec.)
€ 0,20