Taxi 6969 – Unsere Taxi-Preise in Linz und Linz Umgebung

Wir bieten für alle unsere Fahrten günstige und genormte Taxi-Preise an.

+43 732 6969

Festgelegte Tarife gemäß amtlich verordnetem Tarif

Alle Linzer Taxiunternehmen sind dazu verpflichtet, Fahrten innerhalb des Stadtgebiets gemäß dem derzeit gültigen Taxitarif abzurechnen. Zur Kontrolle ist bei jeder Personenbeförderung der Taxameter einzuschalten. Als verbindliche Tarife für das Platzfuhrwerks-Gewerbe (Taxi-Gewerbe) mit einem Standort oder einer weiteren Betriebsstätte in der Stadtgemeinde Linz gelten gemäß §13 Abs. 3 und §14 Gelegenheitsverkehrs-Gesetz 1996, BGBl. Nr 112 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBL I Nr. 50/2012 werktags von 5.00 bis 21.00 Uhr die unten stehenden verbindliche Tarife.

Überland- und Zeitfahrten

Bei Fahrten über die Stadtgrenze hinaus muss der Fahrpreis vor Fahrtantritt mit dem Taxifahrer vereinbart werden. Bei Zeitfahrten (Fahrten aus Anlass von Hochzeiten, Taufen oder ähnlichen Anlässen, die eine besondere Vorbereitung des Taxiunternehmers erfordern) gilt die freie Preisvereinbarung. Alle unsere Taxifahrzeuge sind gesetzeskonform mit einem Fahrpreisanzeiger ausgestattet, der automatisch vom Tagtarif auf den Nacht-, Sonn- und Feiertagstarif umschaltet. Bei Wagenverunreinigungen oder Beschädigungen darf vom Fahrgast ein angemessenes Entgelt für die Reinigungs- und/oder Instandsetzungsarbeiten veranschlagt werden. 

Tagtarife

An Werktagen von 06.00 Uhr bis 21.00 Uhr

Grundgebühr

  • Ab Taxistand / bei Anhaltung unterwegs

    € 6,40

  • bei Herbeirufen (bei freier Anfahrt)

    € 7,10

Streckentaxe

  • Die ersten 1000 m sind in der Grundgebühr enthalten, dann

  • bis 5.000 Meter je begonnene 116 m

    € 0,20

  • ab 5.001 Meter je begonnene 133 m

    € 0,20

Wartezeit

  • Die ersten 3 Minuten sind in der Grundgebühr enthalten, dann pro Stunde € 30 d.h.: je 24 sec.

    € 0,20

Nacht-, Sonn-, Feiertagstarif

An Werktagen von 21.00 Uhr bis 06.00 Uhr, an Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen.

Grundgebühr

  • Ab Taxistand / bei Anhaltung unterwegs

    € 7,20

  • bei Herbeirufen (bei freier Anfahrt)

    € 7,90

Streckentaxe

  • Die ersten 1000 m sind in der Grundgebühr enthalten, dann

  • bis 5.000 Meter je begonnene 105 m

    € 0,20

  • ab 5.001 Meter je begonnene 121 m

    € 0,20

Zeittaxe für Stehzeiten:

  • Die ersten 3 Minuten sind in der Grundgebühr enthalten, dann pro Stunde € 33 d.h.: je 21,82 sec.

    € 0,20

Überlandfahrten:

  • Bei Fahrten über die Stadt- (Tarif)grenze hinaus ist der Fahrpreis für die gesamte Strecke frei zu vereinbaren